Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. A "Terrassenüberbauung Tonisbach 177/1" / Öffentliche Bekanntmachung gemäss Artikel 110 Bauverordnung vom 6. März 1985: Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat am 6. August 2025 beschlossene Änderungen der Überbauungsordnung Nr. A "Terrassenüberbauung Tonisbach 177/1" in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 17. April 2026 genehmigt.
Die Änderungen der Überbauungsordnung Nr. A "Terrassenüberbauung Tonisbach 177/1" treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Abteilung Bau, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen. Zudem können die Unterlagen hier heruntergeladen werden.