Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung Überbauungsordnung A "Terrassenüberbauung Tonisbach"
Der Gemeinderat Konolfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. Mai 2025 bis 30. Juni 2025, bei der Abteilung Bau öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gemeinderat Konolfingen