Geringfügige Änderung der UeO ZPP Nr. 13 „Grünegg“ nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der UeO ZPP Nr. 13 "Grünegg" am 23. August 2023 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Abteilung Bau eingesehen werden.