Technische Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung

Mit der Aktualisierung der baurechtlichen Grundordnung von 2018 wird das Baureglement an die Vorgaben bezüglich der harmonisierten Messweisen der baupolizeilichen Masse (BMBV) angepasst.

Im Jahr 2011 wurde das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes in Kraft gesetzt. Damit erhalten die Gemeinden den Auftrag, die Gewässerräume gemäss den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Die Gemeinde Konolfingen muss zudem die bereits bestehende Gefahrenkarte (Naturgefahren) grundeigentümerverbindlich in die baurechtliche Grundordnung übernehmen. Zudem sind die Bestimmungen zu den Naturgefahren im Baureglement an die aktuellen Vorgaben des Kantons anzupassen.

Harmonisierte Messweise der baupolizeilichen Masse (BMBV)

  • Mit der Aktualisierung des Baureglements wird die neue kantonale Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) in der Gemeinde Konolfingen umgesetzt.

Gewässerraum

  • Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes enthält den Auftrag, die Gewässerräume gemäss den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen grundeigentümerverbindlich festzulegen. Der Gewässerraum bezweckt, dass die natürlichen Funktionen, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung gewährleistet sind.

Naturgefahren

  • Bisher waren die Gefahrengebiete (Naturgefahren) gemäss der aktuellen Gefahrenkarte als Hinweise im Zonenplan dargestellt. In der aktualisierten baurechtlichen Grundordnung werden nun die aktuellen Gefahrengebiete grundeigentümerverbindlich festgesetzt:
  • Im Zonenplan werden die Inhalte der synoptischen Gefahrenkarte neu als grundeigentümerverbindliche Festlegungen dargestellt: Gefahrengebiete mit „erheblicher Gefährdung“ (→ „rotes“ Gefahrengebiet), mit „mittlerer Gefährdung“ (→ „blaues“ Gefahrengebiet), mit „geringer Gefährdung“ (→ „gelbes“ Gefahrengebiet). Auch die Gefahrengebiete mit nicht bestimmter Gefahrenstufe müssen dargestellt werden.
  • Im Baureglement werden die Bestimmungen zu den Gefahrengebieten gemäss der kantonalen Arbeitshilfe für die Ortsplanung „Berücksichtigung von Naturgefahren in der Ortsplanung“ angepasst.

Weitere Aktualisierungen

  • Die Bestimmungen zum Planungsausgleich werden bezüglich dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Reglement über die Mehrwertabgabe der Einwohnergemeinde Konolfingen angepasst. Ebenfalls werden die Bestimmungen zum Fachausschuss Baugestaltung angepasst und präzisiert.