Weilerzone

Mitwirkung

Die Gemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Geschäft "Weilerzone" zur öffentlichen Mitwirkung.

Das Geschäft "Weilerzone" betrifft entsprechende Gebiete von Gysenstein und Herolfingen gemäss den Unterlagen.

Die Mitwirkung findet vom 11. März 2024 bis am 8. April 2024 statt. Am 19. März 2024, 19.30 Uhr wird im Feuerwehrmagazin, Bernstrasse 29, 3510 Konolfingen ein Informationsanlass durchgeführt – eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Am Informationsanlass wird ebenfalls über das Geschäft "Aktualisierung der Nutzungsplanung 2024" orientiert.

Die Unterlagen können nachfolgend elektronisch eingesehen werden und liegen zudem bei der Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen auf (Schalteröffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Gemeinde Konolfingen, Abteilung Bau, Bernstrasse 1, 3510 Konolfingen zu richten.

Hinweis:
Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Auflage eingereicht werden.

Gemeinde Konolfingen
Ressort Hochbau/Planung
Konolfingen, 31. Januar 2024 (GRB)

Anmeldetalon Weilerzone kann bis Ende Oktober abgegeben werden

Im Nachgang zum Informationsanlass vom 24. August 2022 klärte die Gemeinde noch verbleibende offene Fragen. Die Antworten auf diese Fragen können nachfolgend eingesehen werden. Die Frist zur Abgabe des Talons ist am 31. Oktober 2022 abgelaufen.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinde Konolfingen
Ressort Hochbau / Planung

Auswertung Umfrage und 2. Informationsanlass

Auswertung Umfrage

Am 1. September 2021 fand betreffend Weilerzone ein Informationsanlass statt. Ziele des damaligen Anlasses und der Umfrage:

- über das Vorhaben und das Vorgehen informieren,

- die Meinung der Bevölkerung abholen,

- offene Fragen und Unklarheiten sammeln.

Im Nachgang dieses Anlasses wurde eine Umfrage verschickt. Nachfolgend finden Sie nun ein Dokument mit den gesammelten offenen Fragen und der entsprechenden Beantwortung.

2. Informationsanlass

Am 24. August 2022 um 19:30 Uhr informiert die Gemeinde im ehemaligen Schulhaus Gysenstein (Singsaal) nochmals über das Thema "Umzonung in die Weilerzone". An diesem Anlass habe Sie ausserdem noch einmal die Möglichkeit, der Gemeinde und den anwesenden Fachexpertinnen und Fachexperten Fragen zu stellen.

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Weilerzone – Kurzinformation

Die Gemeinde hat im Herbst 2021 eine Umfrage bei den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Herolfingen und Gysenstein zum Thema Weilerzone durchgeführt. Die Gemeinde dankt den über 20 Teilnehmenden für ihre Beteiligung.

Eine erste Auswertung der Umfrage ergibt, dass es in beiden Weilern Interessierte an einer Weilerzone gibt und auch konkrete Bauabsichten vorliegen. Die Rückmeldungen für Gysenstein sind überwiegend positiv. In Herolfingen sind die Meinungen hingegen geteilt: die Gruppe der Interessierten ist etwa gleich gross wie die Gruppe derjenigen, die eine Weilerzone ablehnt.

Ortsplanungsausschuss wird die Umfrage nun detailliert auswerten und das weitere Vorgehen diskutieren.

In der Umfrage und am Informationsanlass wurden zudem Fragen gestellt, um deren Beantwortung sich die Gemeinde in den nächsten Wochen bemüht und an dieser Stelle wieder informieren wird. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinde Konolfingen
Ressort Hochbau / Planung

Weilerzone – Kurzinformation

Mit der Weilerzone wollen wir ermöglichen, dass auch in den Aussenweilern eine gewisse Entwicklung möglich ist, ganz im Sinne der Siedlungsentwicklung nach Innen. Der Kanton hat uns diesbezüglich für Herolfingen und Gysenstein grundsätzlich grünes Licht gegeben.

Am 1. September 2021, 19.30 Uhr führten wir einen Informationsanlass in Gysenstein durch, damit wir die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer aus erster Hand informieren konnten. Die Präsentation kann nachstehend heruntergeladen werden.

Um in Erfahrung zu bringen, wie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dem Vorhaben gegenüber stehen, haben wir einen Fragebogen erstellt. In der Umfrage konnte die Bevölkerung zu den Vor- und Nachteilen einer Weilerzone ihre Perspektive einbringen, ihre Haltung darlegen und offene Fragen thematisieren.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme.