Gebührentarif für die Feuerungskontrolle; Ausserkraftsetzung

Seit 1. August 2025 werden die Kontrollen der Feuerungsanlagen nicht mehr durch eine von den Behörden beauftragte Feuerungskontrollperson durchgeführt. Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die amtliche Messung ihrer Feuerungsanlage innerhalb eines Kontrollintervalls selbständig veranlassen. Dazu haben sie ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie (AUE) konzessioniertes Unternehmen zu beauftragen. Es steht ihnen somit frei, ob sie den bisherigen Feuerungskontrolleur oder eine andere konzessionierte Unternehmung damit beauftragen. Für die Vollzugsaufgaben wie beispielsweise die Beurteilung der Messungen und das Verfügen allfälliger Sanierungs- und Vollstreckungsmassnahmen ist das AUE zuständig.

Da die Gemeinde für die Feuerungskontrollen keine Gebühren mehr erheben dürfen, wird der Gebührentarif per sofort aufgehoben.