Gemeindeversammlung vom 20. November 2025
um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Konolfingen
um 19.30 Uhr im Kirchgemeindehaus Konolfingen
Traktanden
Referenten
1.
Genehmigung des Budgets, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer Jahr 2026 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2026 und die Finanzplanung 2027 bis 2030
Jonas Rohrer, RC Finanzen / Steuern
2.
Genehmigung Verpflichtungskredit für den Ersatz Trinkwasserleitung Ursellen / Tonisbachstrasse ab Hydrant Nr. 130 bis Hydrant Nr. 142
Jasmin Brülhart, RC Tiefbau
3.
Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung der Strasse und Trinkwasserleitung Buchwaldstrasse
Jasmin Brülhart, RC Tiefbau
4.
Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung Hochstrasse
Jasmin Brülhart, RC Tiefbau
5.
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans und der Datenaufsichtsstelle 2026-2029
Jonas Rohrer, RC Finanzen / Steuern
6.
Wahl der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2026-2029
Heinz Suter, Gemeindepräsident
7.
Verschiedenes
Heinz Suter, Gemeindepräsident
Genehmigung des Budgets, Festlegung der Steueranlage und Liegenschaftssteuer Jahr 2026 sowie Orientierung über das Investitionsbudget 2026 und die Finanzplanung 2027 bis 2030
Referent: Jonas Rohrer, Ressortchef Finanzen/Steuern
Hier können Sie das Budget 2026 herunterladen.
Genehmigung Verpflichtungskredit für den Ersatz Trinkwasserleitung Ursellen / Tonisbachstrasse ab Hydrant Nr. 130 bis Hydrant Nr. 142
Referentin: Jasmin Brülhart, Ressortchefin Tiefbau
Im Jahr 2018 wurde die Trinkwasserleitung bis zum Hydrant Nr. 130 ersetzt. Aus Gründen der Versorgungssicherheit, der gebietsweisen Erneuerung sowie des Werterhaltungsmanagements soll nun der Leitungsersatz fortgesetzt werden.
Der Ersatz der Trinkwasserleitung enthält eine Länge von ca. 290 m (GD DN 125 mm / GD DN 150 mm) und reicht vom Hydrant Nr. 130 bis zum Hydrant Nr. 142 innerhalb der Tonisbachstrasse – zzgl. Teilstück (Länge = ca. 40 m) auf dem Grundstück Gbbl-Nr. 1608. Zudem werden die vorgenannten Hydranten inkl. Hydrantenzuleitungen ersetzt. Die Ausführung erfolgt im konventionellen Grabenbau.
Die direkt angrenzenden Eigentümerschaften wurden im Juni 2025 schriftlich über das Projekt informiert.
Innerhalb des Projektperimeters befinden sich keine weiteren Werkleitungen – entsprechend fallen keine Sanierungen von Drittleitungen an.
Die Ingenieurarbeiten (Projektierung und Baugesuch) wurden aufgenommen – die weiteren Projektphasen (Submissionen Baumeister- und Rohrlegearbeiten / Ausführung) stehen in Abhängigkeit mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025.
Die Ausführung erfolgt nächstes Jahr – abgestimmt auf die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Projekte. Vorbehalten bleiben die Kreditgenehmigung und der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.
Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen:
Teuerungsbedingte Mehrkosten (gem. Entwicklung Baukostenindex) werden durch die Gemeindeversammlung mit Beschluss genehmigt.
Antrag des Gemeinderats
Für den Ersatz der Trinkwasserleitung Ursellen / Tonisbachstrasse ab Hydrant Nr. 130 bis Hydrant Nr. 142 ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 349'000.00 zu genehmigen. Teuerungsbedingten Mehrkosten gemäss der Entwicklung des Baukostenindexes ist ebenfalls zuzustimmen.
Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung der Strasse und Trinkwasserleitung Buchwaldstrasse
Referentin: Jasmin Brülhart, Ressortchefin Tiefbau
Basierend auf das Werterhaltungsmanagement, aus Gründen der Versorgungssicherheit und der gebietsweisen Erneuerungen, soll der Leitungsersatz ab dem Knoten Burgdorfstrasse/Buchwaldstrasse bis zur Höhe Liegenschaft Buchwaldstrasse Nr. 17a vorgenommen werden – inkl. Hydranten und deren Zuleitungen.
Der Ersatz der Trinkwasserleitung enthält eine Länge von ca. 310 m (GD DN 125 mm) – zzgl. ca. 50 m Hausanschlussleitungen bis zur Parzellengrenze. Zudem wird ein Hydrant inkl. Hydrantenzuleitungen ersetzt und ein Hydrant rückgebaut. Die Ausführung erfolgt im konventionellen Grabenbau.
Die Projektausarbeitung sowie das Werterhaltungsmanagement ergaben, dass ergänzend zur Trinkwasserleitung die Strasse auch sanierungsbedürftig ist.
Die Belagsfläche umfasst ca. 1'590 m² (exkl. Grabenanteil der Trinkwasserleitung). Der bestehende Belag wird gefräst und anschliessend wird eine neue Deckschicht eingebaut. Zudem werden voraussichtlich 15 Einlaufroste (Strassenentwässerung) ersetzt.
Die direkt betroffenen resp. angrenzenden Eigentümerschaften wurden im Juni 2025 schriftlich über das Projekt informiert.
Innerhalb des Projektperimeters befinden sich Drittwerkleitungen. Entsprechend werden die Werkeigentümerschaften in der weiteren Projektphase kontaktiert. Bezüglich Abwasserleitungen wurden Kanalfernsehaufnahmen durchgeführt – allfällige Sanierungen werden in die Planung aufgenommen.
Die Ingenieurarbeiten (Projektierung und Baugesuch) wurden aufgenommen – die weiteren Projektphasen (Submissionen Baumeister- und Rohrlegearbeiten / Ausführung) stehen in Abhängigkeit mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025.
Die Ausführung erfolgt nächstes Jahr – abgestimmt auf die weiteren Projekte. Vorbehalten bleiben die Kreditgenehmigung und der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland.
Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen:
Teuerungsbedingte Mehrkosten (gem. Entwicklung Baukostenindex) werden durch die Gemeindeversammlung mit Beschluss genehmigt.
Antrag des Gemeinderats?
Für den Ersatz der Trinkwasserleitung und die Sanierung der Buchwaldstrasse ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 574'000.00 zu genehmigen. Teuerungsbedingten Mehrkosten gemäss der Entwicklung des Baukostenindexes ist ebenfalls zuzustimmen.
Genehmigung Verpflichtungskredit für die Sanierung Hochstrasse
Referentin: Jasmin Brülhart, Ressortchefin Tiefbau
Die Hochstrasse (Strasse, Bankett, Böschung) ist teilweise in einem desolaten Zustand. Hinzu kommen Sicherheitsrisiken (Absturzgefahren), welche mittels Fahrzeugrückhaltesystemen behoben werden sollen. Die Hochstrasse ist im Inventar der historischen Verkehrswege des Kantons Bern aufgeführt.
Ursprünglich lag im Jahr 2021 bereits ein Projekt vor. Im Baubewilligungsverfahren wurde das Projekt aufgrund der eingegangenen Rechtsbegehren zurückgezogen, abgeschrieben und in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt.
In einer Sofortmassnahme erfolgte damals auf einem Strassenabschnitt eine Aufschüttung, um an Durchfahrtsbreite zu gewinnen. Diese Arbeiten wurden ebenfalls bereits abgerechnet.
Die Sanierungsmöglichkeiten an der Hochstrasse sind begrenzt (enge Platzverhältnisse, geringes/kein Längsgefälle, massive Böschung bergseitig, Anstösser talseitig, historischer Verkehrsweg usw.) – die Herausforderungen umso vielseitiger. Mit dem vorliegenden Projekt soll eine wirtschaftliche zielgerichtete Sanierung inkl. Behebung der Sicherheitsdefizite realisiert werden (zusammengefasst mit ca. Angaben):
Strassenbau:
Rückhaltesystem:
Bankettsicherung:
Böschungssicherung / Stützmauer (Liegenschaften Hochstrasse Nrn. 15 und 17):
Strassenentwässerung:
Nicht vorgesehen:
Die direkt betroffenen resp. angrenzenden Eigentümerschaften wurden im Mai und August 2025 schriftlich über das Projekt informiert und eingeladen, ihre Anliegen zurückzumelden. Die darauf folgenden Gespräche waren konstruktiv und lösungsorientiert. Vorgängig wird nun die Genehmigung des Verpflichtungskredites an der Gemeindeversammlung abgewartet. Danach werden die Ergebnisse aus den Gesprächen in den weiteren Projektphasen (Ausführungsprojekt und Baugesuch) in Absprache mit den Eigentümerschaften aufgenommen und miteinbezogen.
Die Ingenieurarbeiten (Bauprojekt) wurden aufgenommen – die weiteren Projektphasen (Baugesuch, Submissionen, Ausführungsprojekt) stehen in Abhängigkeit mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. November 2025.
Die Ausführung ist für das nächste Jahr vorgesehen und erfolgt in Abstimmung mit den örtlichen Gegebenheiten (u. a. Zufahrt landwirtschaftliche Fahrten usw.). Vorbehalten bleiben die Kreditgenehmigung durch das zuständige Organ sowie der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland.
Der Kostenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen:
Teuerungsbedingte Mehrkosten (gem. Entwicklung Baukostenindex) werden durch die Gemeindeversammlung mit Beschluss genehmigt.
Antrag des Gemeinderats?
Für die Sanierung der Hochstrasse ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 587'000.00 zu genehmigen. Teuerungsbedingten Mehrkosten gemäss der Entwicklung des Baukostenindexes ist ebenfalls zuzustimmen.
Wahl des Rechnungsprüfungsorgans und Datenschutzaufsichtsstelle 2026 - 2029
Referent: Jonas Rohrer, Ressortchef Finanzen/Steuern
Nach Art. 17 der Gemeindeordnung ist eine unabhängige, befähigte Revisionsstelle durch die Gemeindeversammlung zu wählen. Diese ist mit der Rechnungsprüfung zu beauftragen und amtet gleichzeitig als Aufsichtsstelle für den Datenschutz gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes.
Die MSM Treuhand AG hat seit einigen Jahren das Revisionsmandat zu unserer Zufriedenheit ausgeführt, wofür wir uns bestens bedanken. Bereits vor der Wahl für die laufende Amtsperiode von 2022 bis 2025 hat uns der verantwortliche Revisor informiert, dass sich die MSM Treuhand AG im Jahr 2025 nicht mehr zur Wiederwahl stellt, damit ein Wechsel herbeigeführt wird.
Es wurden vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zur Einreichung eines Angebots eingeladen. Die eingereichten Angebote wurden nach verschiedenen Kriterien beurteilt: Erfahrungen, Referenzmandate, Verfügbarkeit und natürlich aufgrund der Honorare. In unserer Beurteilung hat uns die Qualifikationen als auch das offerierte Honorar mit einem Kostendach von jährlich Fr. 11'000.00 der T&R AG, Sägeweg 11, 3073 Gümligen, als bestes Angebot überzeugt.
Antrag des Gemeinderats
Für die Jahre 2026 bis 2029 ist die T&R AG, Gümligen, als Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutzaufsichtsstelle zu wählen.
Wahl der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2026 - 2029
Referent: Heinz Suter, Gemeindepräsident
Die Amtsdauer der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission läuft am 31. Dezember 2025 ab. Gestützt auf Art. 5 der Gemeindeordnung (GO) wird diese Behörde im Mehrheitswahlverfahren durch die Gemeindeversammlung gewählt. Wählbar sind nach Art. 2 Bst. b des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (AWR) die in der Gemeinde Stimmberechtigten.
Wahlvorschläge sind anlässlich der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Werden nicht mehr Vorschläge gemacht, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Präsident die Vorgeschlagenen als gewählt (Art. 29 Bst. c AWR). Liegen mehr Vorschläge vor, wählt die Versammlung nach Art. 29 Bst. d geheim.
Informationen über die aktuellen Projekte
Im Anschluss: Verleihung Ehrenbürgerrecht an Prof. Dr. Matthias Steinmann und Verabschiedungen (Ueli Galli, GPK, Jasmin Brülhart, Gemeinderätin und Heinz Suter, Gemeindepräsident)
Der Abend wird mit einem Apéro ausklingen.
Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein.
Gemeinderat Konolfingen