Wahl des Abstimmungs- und Majorzwahlausschusses für die Jahre 2026 bis 2027

Der ständige Ausschuss gewährleistet den Urnendienst und ist verantwortlich für die Auszählung von Wahlen und Abstimmungen. Der Gemeinderat wählt den Abstimmungs- und Wahlausschuss jeweils für zwei Jahre.

Haben Sie Interesse an demokratischen Prozessen, Freude an Teamarbeit und sind Sie exaktes Arbeiten gewohnt? Sind Sie zudem volljährig und in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt? Als ständiges Mitglied im Ausschuss sind Sie an allen Abstimmungen und Wahlen direkt beteiligt und blicken hinter die Kulissen.

Sie möchten im Abstimmungs- und Wahlausschuss mitwirken? Dann nehmen Sie bis am 28. November 2025 gerne mit uns Kontakt auf per Mail.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Öffentliche Ausmittlung

Nach Art. 25 Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Bern ist die Auszählung von Wahlen und Abstimmungen öffentlich. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen sich nicht an der Auszählung beteiligen oder die Arbeiten stören.