Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung (UeO) ZPP Nr. 8a "Emmental- / Hünigenstrasse" mit Baubewilligung für die Vorzone zur Emmentalstrasse nach Art. 88 Abs. 6 BauG

Die öffentliche Auflage erfolgt gestützt auf Art. 35 und Art. 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Art. 122 Abs. 7 und Art. 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1) und Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1). Es ist beabsichtigt, die Änderung der Überbauungsordnung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

1. Geringfügige Änderung der UeO ZPP Nr. 8a "Emmental- / Hünigenstrasse"

- Überbauungsplan 1:500 / 1:200

- Überbauungsvorschriften

- Erläuterungsbericht

- Beilagen (informativ)

2. Baugesuch; Änderung Vorzone zur Emmentalstrasse im Bereich der Teil-UeO 8a

- Gesuchsteller: Halter AG, Europaplatz 1a, 3008 Bern

- Projektverfasser: M + P Ingenieure AG, Lyssachstrasse 7a, 3401 Burgdorf

- Standort: Emmentalstrasse, Parzellen Nrn. 1194, 1233, 1249 und 1752

- Nutzungszone: UeO ZPP Nr. 8a "Emmental- / Hünigenstrasse"

- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung des minimalen Strassenabstandes (Art. 5 BR und Art. 80 SG)

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Juni 2025 bis 7. Juli 2025, bei der Abteilung Bau öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen zum Baugesuch können zudem auf www.be.ch/ebau eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Abteilung Bau einzureichen. Ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

Gemeinderat Konolfingen