Öffentliche Planauflage und Mitwirkung - Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker»

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Aufhebung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Zeitgleich bringt der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Konolfingen gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» liegt 30 Tage, vom 18. Dezember 2025 bis und mit 19. Januar 2026 auf der Abteilung Bau öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Konolfingen verfügbar.

Auflage: Bei betroffenen schutzwürdigen Interessen kann innert der Auflagefrist gegen die geplante Aufhebung des Detailerschliessungsplans Nr. 1 «Bodenacker» bei der Abteilung Bau schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Mitwirkung: Während der Auflagefrist können ausserdem schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden. Die Eingaben sind an die Abteilung Bau zu richten.

Konolfingen, 10. Dezember 2025 (GRB)

Der Gemeinderat

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