Geringfügige Änderung der UeO ZPP Nr. 13 „Grünegg“ nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der UeO ZPP Nr. 13 "Grünegg" am 23. August 2023 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats konnte innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Das Geschäft wurde im Oktober 2023 z. H. AGR zur Genehmigung eingereicht – welche noch ausstehend ist.